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AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
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| 1. |
Vertragsgegenstand |
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Als sesamnet Kunden gelten juristische oder
natürliche Personen, welche von sesamnet im Rahmen
eines Dienstleistungsvertrages Dienstleistungen beziehen. |
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| 1.2 |
Integrierende Bestandteile des Dienstleistungsvertrages
sind die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
die aktuelle Preisliste, das sesamnet-Infoblatt oder die
Offerte. |
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| 1.3 |
Nimmt der Kunde mittels sesamnet-Dienstleistungen
auch Dienstleistungen Dritter
in Anspruch, so ist der Kunde für die Einhaltung
der Nutzungsbestimmungen dieser Drittdienstleistung selber
verantwortlich und kann im Schadenfall direkt haftbar
gemacht werden. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,
mit den Dritten direkt
über die Benutzung von deren Dienstleistungen abzurechnen.
Eine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit sesamnet
bleibt vorbehalten. |
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| 1.4 |
Der Kunde verpflichtet sich ferner, die
für den von ihm herbeigeführten Daten- und Informationsaustausch
geltenden kantonalen und eidgenössischen rechtlichen
Bestimmungen des Datenschutzes, des Fernmeldewesens und
des Urheberrechtes einzuhalten. |
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| 2. |
Beginn, Dauer und Beendigung des Dienstleistungsvertrages |
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| 2.1 |
Der Dienstleistungsvertrag mit dem Kunden
kommt zustande, bzw. sesamnet ist
erst dann gebunden, wenn sesamnet die vom Kunden rechtsverbindliche
unterzeichnete Bestellung für einen Dienstleistungsvertrag
gegengezeichnet oder schriftlich bestätigt hat. sesamnet
lässt den Beginn der Dienstleistungsnutzung durch
den Kunden festlegen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis,
dass sich der
Beginn der Nutzung der von sesamnet für ihn bereitgestellten
Dienstleistungen aus organisatorischen oder technischen
Gründen allenfalls verzögern kann.
Hieraus kann der Kunde keine Rechte gegenüber sesamnet
ableiten. |
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| 2.2 |
Der Dienstleistungsvertrag wird auf unbestimmte
Zeit abgeschlossen, anderslautende schriftliche Vereinbarung
vorbehalten. |
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| 2.3 |
Jede Vertragspartei kann den Dienstleistungsvertrag unter
Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten mittels
eingeschriebenem Brief auf Ende der im Dienstleistungsvertrag
zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer. Im
gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb
anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin aufgelöst
werden. |
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| 2.4 |
Aus wichtigem Grund können beide Parteien den Dienstleistungsvertrag
jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft
insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden
Dienstleistungen von sesamnet oder die mittels dieser Dienstleistung
bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen,
verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht
oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsbedingungen von
sesamnet oder Dritten missachtet werden. |
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| 3. |
Pflichten von sesamnet |
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| 3.1 |
sesamnet erbringt die Dienstleistungen im Rahmen der ihr
zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen
Ressourcen gemäss dem aktuellen Stand der Technik. sesamnet
kann keine Gewähr für die ununterbrochene und korrekte
Erbringung der Dienstleistung übernehmen. Bei Störungen
im Bezug und der Nutzung von Dienstleistungen stehen dem Kunden
lediglich das Recht auf Rücktritt von diesem Vertrag
zu, sofern er sesamnet über die Störung umgehend
schriftlich informiert und zur Behebung zweimal eine angemessene
Frist angesetzt hat. Angekündigte Unterbrechungen der
Dienste, insbesondere infolge von Wartungsarbeiten der Swisscom
gelten nicht als Störungen. |
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| 3.2 |
Die dem Kunden für die Nutzung der Dienstleistungen
zur Verfügung gestellten Anlagen und Geräte verbleiben
Eigentum von sesamnet und der Kunde erhält hieran weder
Verfügungs- noch Urheberrechte. Ausnahme sind vom Kunden
bei sesamnet gekaufte Anlagen, welche im Dienstleistungsvertrag
auch so beschrieben sind. |
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| 3.3 |
Die Dienstleistungen stehen dem Kunden grundsätzlich
während 24 Stunden und 7 Tage pro Woche zur Benutzung
offen, anderslautende Vereinbarung und Störung technischer
Art, welche zur Beeinträchtigung der Dienstleistung führen,
sind vorbehalten. |
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| 3.4 |
sesamnet unterstützt den Kunden bei der Herstellung
eines stabilen Zustandes zur Benutzung der Dienstleistung.
Wird hierzu ein Aufwand über das übliche Masse hinaus
in Anspruch genommen, oder ist der von sesamnet erbrachte
Aufwand auf eine Fehlfunktion von Anlagenteilen des Kunden,
oder auf dessen un-sachgemässe Bedienung zurückzuführen,
so wird sesamnet dem Kunden ihren Mehr- bzw. Gesamtaufwand
zu den aktuellen Ansätzen von sesamnet in Rechnung stellen. |
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| 3.5 |
sesamnet verpflichtet sich innerhalb der üblichen
Arbeitszeiten, Massnahmen zur Behebung von Störungen
und Fehlfunktion der Dienstleistung in Angriff zu nehmen,
bzw. durchzuführen. Als übliche Arbeitszeiten gelten
die Wochentage, Montag-Freitag, 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und
13.30 Uhr - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der eidgenössischen
und kantonalen (und katholischen) Feiertage, sowie die Zeit
vom 24.12. - 02.01. sesamnet wird je nach Dringlichkeit auch
ausserhalb dieser Zeiträume Massnahmen zur Erhaltung
einer guten Dienstleistung treffen, verpflichtet sich aber
vertraglich nicht dazu. |
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| 3.6 |
Der Kunde hat nur Anspruch auf Rückerstattung der
von sesamnet in Rechnung gestellten Dienstleistung, wenn diese
in einem Kalendermonat mehr als 10 Stunden während der
normalen Arbeitszeiten (vgl. oben Ziffer 3.5) dem Kunden aus
von sesamnet zu vertretenden Gründen nicht zur Verfügung
stehen. Die Rückerstattung erfolgt im Verhältnis
der gesamten Dauer zur vom Kunden in der Rechnungsperiode
bezogenen gesamten Dienstleistungsmenge und -nutzungsdauer.
Der Gebührenminderungsanspruch steht im linearen Verhältnis
zur Dauer der Nichtverfügbarkeit und zum Verlust von
Funktionen. |
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| 3.7 |
Rückforderungsansprüche des Kunden erlöschen,
wenn der über 10 Stunden pro Kalendermonat liegende Ausfall
nicht innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des betroffenen
Kalendermonats schriftlich bei sesamnet gerügt und hierfür
bei sesamnet eine entsprechende Gebührenrückforderung
geltend gemacht worden ist. |
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| 3.8 |
Die Beweislast bezüglich der Nichtverfügbarkeit
liegt beim Kunden. |
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| 4. |
Pflichten des Kunden |
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| 4.1 |
Anderslautende schriftliche Vereinbarungen vorbehalten,
ist zum Bezug von sesamnet-Dienstleistungen nur der im Bestellformular
erwähnte Teilnehmer bzw. dessen Mitarbeiter und allfällig
im Rahmen eines Auftrages oder Werkvertrages beigezogene Dritte
berechtigt, und zwar nur sofern der Bezug von sesamnet-Dienstleistungen
in direkten Zusammenhang mit der Ausübung ihrer arbeits-
bzw. auftrags- oder werkvertragsrechtlichen Pflichten im Zusammenhang
steht. Jede Verwendung und jedes "Zugänglichmachen"
der sesamnet-Dienstleistungen an Dritte ist dem Teilnehmer
untersagt, sofern dies im Vertrag nicht ausdrücklich
erlaubt wird. |
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| 4.2 |
Der Kunde verpflichtet sich dafür zu sorgen, dass
seine Mitarbeiter die ihm aus dem Dienstleistungsvertrag er-wachsenden
Pflichten ebenfalls einhalten. Diese Regelung gilt auch für
vom Teilnehmer im Rahmen eines Auftrags- oder Werkvertrages
beigezogene Dritte. |
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| 4.3 |
Der Kunde verpflichtet sich, keine Werberundschreiben
oder Massenmailings (Mailingaktionen), Junkmails oder Spam
via electronic Mail (E-Mail) zu verbreiten. |
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| 4.4 |
Der Kunde hat den Mitarbeitern von sesamnet während
der üblichen Arbeitszeiten, und wenn die Erhaltung der
Dienstqualität dies erfordert, Zugang zu den technischen
Anlagen, die von sesamnet zur Verfügung gestellt werden
oder die zur Nutzung der sesamnet-Dienstleistungen genutzt
werden, sowie zu weiteren Anlagen, die für die Erbringung
der Dienstleistungen und deren Koordination durch sesamnet
notwendig wird. |
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| 4.5 |
Der Kunde verpflichtet sich, sesamnet sofort über
ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder
Nichtverfügbarkeit von Dienstleistungen oder Anlagen
sowie insbesondere über rechts- und vertragswidrige Verwendung
der Dienstleistungen durch ihn, seine Mitarbeiter oder von
ihm beigezogenen Dritten sowie durch nicht autorisierte Dritte
(z. B. Hacker) zu informieren. |
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| 4.6 |
Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis,
dass sesamnet Informationen über ihn bzw. seine Mitarbeiter
oder von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über
Netzanschluss, Kontaktperson des Teilnehmers usw. an Dritte
weitergeben kann, soweit dies für die Erbringung der
Dienstleistung und deren Koordination durch sesamnet notwendig
wird. |
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| 5. |
Verantwortlichkeit |
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| 5.1 |
Der Kunde bzw. dessen Kunden tragen die alleinige Verantwortung
für die Inhalte der Internet-Auftritte auf der sesamnet-Plattform
(inkl. Werbung und Inserate). Es sind dabei die branchenübliche
Sorgfalt sowie die Grundsätze über die Lauterkeit
in der Werbung zu beachten. |
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| 5.2 |
sesamnet behält sich das Recht vor, Internet-Auftritte
(inkl. Werbung und Inserate), deren Inhalte moralisch anstössig
sind, unmögliche oder zweifelhafte Leistungen oder Produkte
bewerben oder sonst wie geeignet erscheinen, gegen geltendes
Recht oder die guten Sitten zu verstossen, bei Kenntnisnahme
ohne Entschädigungspflicht jederzeit abzulehnen. Dieses
Ablehnungsrecht der sesamnet entbindet den Kunden bzw. dessen
Kunden nicht von der alleinigen Verantwortung für die
Inhalte der Internet-Auftritte. |
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| 6. |
Gebühren |
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| 6.1 |
Die Vergütung, für die von sesamnet zur Verfügung
gestellten Dienstleistungen, richtet sich nach dem vorliegenden
Dienstleistungsvertrag oder jeweils gültigen Preisliste.
Diese verstehen sich, wenn nichts anderes vermerkt ist, exkl.
Mehrwertsteuer. |
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| 6.2 |
sesamnet kann die Gebühren nur maximal 6 Monate,
insbesondere aber im Falle geänderter Gestehungskosten
oder grosser Beanspruchung eines Anschlusses unter Einhaltung
einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf
Monatsende anpassen. Überschreitet die Preiserhöhung
die vorherigen monatlichen Kosten um 20 % hat der Teilnehmer
das Recht, innerhalb von 30 Tagen aus dem Dienstleistungsvertrag
zurückzutreten. |
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| 6.3 |
Die Gebühren werden dem Teilnehmer halbjährlich
oder jährlich im voraus in Rechnung gestellt. Angebrochene
Kalendermonate werden pro Rata in Rechnung gestellt. Die Gebühren
werden innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum netto zur Zahlung
fällig. Es ist die auf der Rechnung genannte Bankverbindung
vom Kunden für seine Zahlungen zu verwenden. Aus der
Zahlung allfällig zu Lasten von sesamnet gehende Spesen
der Bank oder Post werden dem Teilnehmer mit der nächsten
Gebührenrechnung zusätzlich in Rechnung gestellt. |
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| 6.4 |
Bei Zahlungsverzug von über 40 Tagen und einer vorherigen
schriftlichen Ankündigung ist sesamnet berechtigt die
vom Kunden bezogenen Dienstleistungen bis auf weiteres einzustellen. |
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| 6.5 |
Auf Wunsch kann der Kunde die Berechnungsgrundlagen für
die Rechnungsstellung schriftlich anfordern. sesamnet stellt
dem Kunden die Berechnungsgrundlagen zu, sofern diese mit
vertretbaren technischen Aufwand erarbeitet werden können.
Sollte sich herausstellen, dass die Gebührenrechnung
korrekt ist, so hat der Teilnehmer sesamnet den für die
Aufbereitung der Berechnungsgrundlagen entstehenden Arbeitsaufwand
nach den aktuellen Ansätzen von sesamnet zu vergüten. |
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7. |
Haftung |
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| 7.1 |
sesamnet bemüht sich im Rahmen ihrer personellen
und finanziellen Möglichkeiten um die einwandfreie Qualität
der angebotenen Dienstleistungen. |
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| 7.2 |
Soweit gesetzlich zulässig, schliesst sesamnet jede
Haftung für direkte und indirekte Folgeschäden als
auch für die von ihr zur Vertragserfüllung eingesetzten
Hilfspersonen aus. |
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| 7.3 |
Es ist Sache des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen
Informatikanlagen und Geräte, welche für die sesamnet-Dienstleistungen
benutzt werden, sowie die hierzu eingesetzten oder die durch
die sesamnet-Dienstleistungen erreichbaren Daten inklusive
Programmdaten vor unbefugtem Zugriff und Manipulation zu schützen. |
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| 7.4 |
Der Kunde kann für alle Schäden, welche bei
sesamnet oder Dritten durch seine Benutzung der sesamnet-Dienstleistungen
entstehen, zur Verantwortung gezogen bzw. haftbar gemacht
werden. Im Falle einer unzulässigen Benutzung durch den
Kunden, seiner Mitarbeiter oder durch von Ihm vertraglich
beigezogene Dritte sowie durch Dritte, welche ohne Autorisierung
von sesamnet über die Informatikanlage des Kunden zu
den sesamnet-Dienstleistungen Zugang genommen haben, kann
sesamnet zudem die Verbindung zum Kunden ohne Ankündigung
sofort unterbrechen. |
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| 8. |
Schlussbestimmungen |
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| 8.1 |
Änderungen oder Ergänzungen des Dienstleistungsvertrages
bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, der
Bezugnahme auf die abzuändernde Bestimmung sowie der
rechtsgültigen Unterschrift der Vertragsparteien. Vorbehalten
bleibt Ziffer 6.1. sesamnet behält sich die jederzeitige
Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausdrücklich
vor. Die neuen Bedingungen werden dem Teilnehmer auf dem Zirkularweg
oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben und gelten
ohne Wiederspruch innert Monatsfrist als genehmigt. |
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| 8.2 |
Im Falle von Wiedersprüchen zwischen verschiedensprachigen
Versionen der einzelnen Vertragsdokumente ist einzig die deutschsprachige
Version massgebend. sesamnet behält sich vor, die Leistungsblätter
dem Teilnehmer nur in deutschsprachiger Version als massgebliche
Fassung zur Verfügung zu stellen. |
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| 8.3 |
Sollte eine Bestimmung des mit dem Teilnehmer abgeschlossenen
Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so gelten die
übrigen Bestimmungen weiter. Die nichtigen oder rechtsunwirksamen
Bestimmungen sollten in diesem Falle durch eine wirksame Bestimmung
ersetzt werden, die in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung derjenigen
der unwirksamen Bestimmungen so nahe kommt wie rechtlich möglich. |
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| 8.4 |
Gerichtsstand ist Tafers. sesamnet ist berechtigt, den
Kunden an seinem Sitz, bzw. Domizil zu belangen. Dieser Vertrag
und seine integrierenden Vertragsbestandteile unterstehen
dem Schweizerischen Obligationenrecht. |
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