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AGB - Allgemeine
Geschäftsbedingungen Webdesign |
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| Arbeitsgrundsätze |
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Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten
wir uns nach den gesetzlichen
Bestimmungen und den Grundsätzen über die Lauterkeit
der Werbung. Wir behalten
uns vor, Aufträge abzulehnen, die diesen Bestimmungen
oder unseren ethischen
Grundsätzen nicht entsprechen. |
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Als Beauftragte unserer Kunden wahren wir deren Interessen
nach bestem
Wissen und Gewissen. Wir verpflichten uns, Geschäftsgeheimnisse
vollumfänglich
zu wahren. Sämtliche uns zur Verfügung gestellten
Unterlagen unserer Kunden
werden streng vertraulich behandelt. |
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| Leistungen und Verbindlichkeit |
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| Für neue Kunden ist die erste Besprechung unentgeltlich
und für beide Parteien unverbindlich. Alle der ersten
Besprechung folgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. Ohne
eine anders lautende Vereinbarung werden unsere Leistungen
grundsätzlich nach Aufwand abgerechnet. Unsere Leistungen
erfolgen entsprechend den getroffenen Vereinbarungen. Offerten
sind nur insofern verbindlich, als die Basis der Offerte klar
definiert werden kann. Abweichende oder zusätzliche Leistungen,
die beim Briefing und/oder der Auftragserteilung nicht enthalten
sind, werden jeweils zusätzlich in Rechnung gestellt. |
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| Mit der Erteilung eines Auftrages in schriftlicher und/oder
mündlicher Form oder mit der Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung,
erklärt sich der Auftraggeber mit unseren Geschäftsbedingungen
einverstanden. Abweichende oder ergänzende Bestimmungen
bedürfen der Schriftform. |
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| Vom Kunden angeforderte, jedoch nicht verwendete Entwürfe
oder andere Leistungen sind entsprechend unseren Aufwendungen
zu vergüten. Mit dieser Vergütung ist nur die Entwurfsarbeit
abgegolten. Eine Verwendung solcher Entwürfe darf erst
nach unserer Zustimmung und nach Abgeltung eines gesondert
zu vereinbarenden Honorars erfolgen. |
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| Honorar |
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| Das Honorar richtet sich nach unserer Tarifliste, welche zur
Zeit des Angebots gültig ist. Die Ansätze und in
Offerten errechnete Gesamtpreise verstehen sich als Nettopreise
exklusive Mehrwertsteuer. Grundlage für eine Offerte
sind immer die vom Auftraggeber erhaltenen Detailangaben. |
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| Fremdkosten |
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| Aufträge an Dritte erteilen wir im Namen und auf Rechnung
unseres Kunden. Für Fremdleistungen unterbreiten wir
dem Kunden in der Regel Originalofferten. Fakturen von Dritten
werden durch uns kontrolliert und zur direkten Begleichung
an den Kunden weitergeleitet. Für Forderungen Dritter,
die dem Kunden direkt in Rechnung gestellt werden, übernehmen
wir keine Verpflichtungen. |
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| Zahlungskonditionen |
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Einzelaufträge: Wir sind grundsätzlich berechtigt,
bei laufenden Aufträgen Akonto-Rechnungen zu stellen.
Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel
nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch uns
erbracht worden sind. Sämtliche Rechnungen sind innert
30 Tagen ohne jeden Abzug zahlbar.
Wir behalten uns vor, die Zahlungsfrist auf 10 Tage festzusetzen. |
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| Wir sind grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung
in Höhe von 1/3 des Offertbetrages bei Auftragserteilung
zu verlangen. |
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Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen
Zahlung unserer
Honorare behalten wir uns das Recht vor, unsere Arbeiten zurückzufordern
und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung
zu untersagen. |
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| Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung
sowie ein Verzugszins, laufend ab Fakturadatum, geltend
gemacht werden. |
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| Reklamationen |
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| Reklamationen sind innert 10 Tagen nach Erhalt der Arbeiten
und/oder Produkte schriftlich an uns zu richten. Reklamationen
bei Leistungen Dritter, zu deren Beschaffung wir lediglich
als Vermittler aufgetreten sind, liegen nicht in unserer Verantwortung. |
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Wir setzen uns in diesem Falle als Vermittler und mit
unserem ganzen Know-how
für eine faire Regelung zwischen dem Kunden und Dritten
ein, können jedoch für allfällig entstandene
Schäden nicht belangt werden. |
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In jedem Fall trägt der Kunde durch die Unterzeichnung
des "Gut zur Publikation"
die volle Verantwortung für Form, Farbe und Inhalt aller
Werbe- und Kommunikationsmittel. Verzichtet der Kunde aus
Termin- oder Kostengründen
auf durch uns empfohlene Kontrollmittel und/oder das oben
erwähnte Prozedere, so übernehmen wir keine Verantwortung
für allfällige Beanstandungen des Ergebnisses. |
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| Unterlagen |
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| Wir übernehmen die Aufbewahrung von durch uns erstellten
Vorlagen/Daten auf eigene Rechnung und Gefahr für die
Mindestdauer eines Jahres. Unterlagen des Kunden werden nach
Ausführung des Auftrages retourniert. Nach Beendigung
des Auftrages wird die Aufbewahrung der Vorlagen/Daten für
die Mindestdauer eines Jahres von uns garantiert. Nach 3 Jahren
sind wir frei, die von uns erstellten Vorlagen/Daten zu vernichten. |
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| Lieferfristen/Termine |
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| Fest zugesicherte Publikationstermine gelten nur, wenn die
erforderlichen Unterlagen/Informationen vereinbarungsgemäss
bei uns eintreffen und der Kunde die vereinbarten Termine
für "Gut zur Publikation" einhält. |
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| Für Terminverzögerungen, die durch verspätet
eingereichte Kundenunterlagen, durch Änderungswünsche
des Kunden oder durch Erweiterung des ursprünglich vereinbarten
Auftragsumfanges entstehen, können wir keine Haftung
übernehmen. Überschreitungen des Publikationstermins,
für welche uns kein Verschulden trifft (z. B. Betriebsstörungen,
Stromunterbruch etc. sowie alle Fälle höherer Gewalt),
berechtigen den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten
oder uns wegen entstandenen Schadens verantwortlich zu machen. |
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| Urheberrecht/Nutzung |
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| Der Kunde anerkennt ausdrücklich, dass das geistige Eigentum,
insbesondere das Urheberrecht an allen im Rahmen der Zusammenarbeit
von uns geschaffenen Programmier-Leistungen, bei uns verbleibt.
Ohne unser ausdrückliches Einverständnis dürfen
keinerlei Änderungen an unseren Programmier-Arbeiten
vorgenommen werden. |
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| Mit der Begleichung des Honorars erwirbt der Kunde ein Nutzungsrecht.
Unter Nutzungsrecht verstehen wir den Umfang der vorgesehenen
Nutzung, wie diese vom Kunden bei Auftragserteilung definiert
wurde. |
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| Jede weitergehende Nutzung, auch eine Folgenutzung (Adaptation
für andere Anwendungen etc.), welche zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung nicht vorgesehen war, ist zusätzlich
honorarpflichtig. Die Höhe des Zusatzhonorars richtet
sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Nutzungserweiterung.
Nach Auflösung der Zusammenarbeit ist die Nutzung nur
mit unserem ausdrücklichen Einverständnis möglich. |
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| Die Tätigkeit für einen Kunden können wir
in unseren eigenen Werbeaktionen erwähnen oder in der
Presse veröffentlichen. Darüber hinaus sind wir
berechtigt, die von uns entwickelten Kommunikationsmittel
auf unserer eigenen Webseite abzubilden und zu beschreiben.
Wir sind berechtigt, von den für den Kunden gestalteten
Kommunikationsmitteln auf eigene Kosten Fortdrucke in beliebiger
Menge herzustellen und zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. |
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| Rechtsabklärungen |
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| Im Bereich Produktedeklaration, Muster- und Markenschutz ist
es Obliegenheit des Auftraggebers, die rechtlichen Abklärungen
vorzunehmen, welche die Rechtssicherheit in allen Belangen
garantieren. |
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Bei allen Gestaltungselementen (Signete, Fotos, Illustrationen,
Formdesign etc.), Texten und digitalen Daten, welche vom Auftraggeber
angeliefert wurden, gehen
wir davon aus, dass der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden
Nutzungsrechte ist. Für allfällige Rechtsverletzungen
in diesem Zusammenhang lehnen wir jegliche Verantwortung ab. |
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| Teilnichtigkeit |
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| Die teilweise Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. |
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| Gerichtsstand |
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| Der gemäss diesen Geschäftsbedingungen abgeschlossene
Vertrag untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
Für allfällige Streitigkeiten sind die Gerichte
an unserem Geschäftssitz zuständig. |
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